Änderung der Hauptsatzung der Stadt Naumburg (Saale)

Anpassung der Wertgrenze im Finanz- und Vergabeausschuss

Internetseite wird Hauptveröffentlichungsorgan

Die Hauptsatzung der Stadt Naumburg (Saale) wurde in zwei Punkten geändert. So darf ab Inkrafttreten der Änderung am 25.02.2023 der Finanz- und Vergabeausschuss bis zu einer Summe von 1.000.000 Euro abschließend entscheiden. Das Hauptveröffentlichungsorgan für amtliche Bekanntmachungen wird nicht mehr das Amtsblatt, sondern die Internetseite www.naumburg.de sein. Im Amtsblatt werden alle Bekanntmachungen aber noch einmal zu Informationszwecken mitgeteilt.

Mit der Anhebung der Wertgrenze im Finanz- und Vergabeausschuss von 100.000 Euro auf 1.000.000 Euro erhofft sich die Stadt Naumburg eine deutliche Beschleunigung der Vergabeverfahren. Bisher mussten die Vergaben nach Beratung im Finanz- und Vergabeausschuss im Gemeinderat beschlossen werden. Dies muss jetzt nicht mehr geschehen, da der Finanzausschuss abschließend bis 1.000.000 Euro über die Vergaben entscheiden darf. So können Aufträge nun wesentlich schneller vergeben werden.

Für öffentliche Bekanntmachungen wie Einladungen zu Sitzungen des Gemeinderates, der Ausschüsse und der Ortschaftsräte, Satzungen und Verordnungen wird die Internetseite www.naumburg.de das Hauptveröffentlichungsorgan. In diesem Zusammenhang ist der Hinweis wichtig, dass im Amtsblatt nur noch Datum und Ort der Sitzungen bekannt gegeben werden, nicht jedoch die jeweiligen Tagesordnungen. Diese werden auf der städtischen Internetseite spätestens drei Tage vor dem Termin veröffentlicht. Im Nachgang werden die Tagesordnungen dann noch einmal im Amtsblatt abgedruckt, da dies für Dokumentationszwecke erforderlich ist.

In der Hauptsatzungeiner Gemeinde ist deren Organisation festgelegt. So enthält sie Regelungen zur Veröffentlichung von Bekanntmachungen und zur Bildung von Ausschüssen. Auch die Aufgaben der Ausschüsse sind in der Hauptsatzung definiert. Die Satzung selber sowie die Änderungen werden vom Gemeinderat beschlossen und müssen von der Kommunalaufsicht genehmigt werden.

Alle Satzungen der Stadt Naumburg (Saale) können auf der Internetseite www.naumburg.de unter der Rubrik Stadt, Menüpunkt Bürgerservice eingesehen werden. Eine Einsicht vor Ort in der Stadtverwaltung ist bei Frau Ludwig, Sachgebiet Recht, Tel.: 03445 / 273 145 ebenfalls möglich.

Quelle: Stadt Naumburg

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