Das Landratsamt des Burgenlandkreises hat den Beschluss des Gemeinderates der Stadt Naumburg vom 7. Oktober 2021 über die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens zur „Reaktivierung der Schifffahrt an Saale und Unstrut“ bestätigt. Gegen den Gemeinderatsbeschluss waren zwei der unterzeichnenden Bürger in Widerspruch gegangen. Das Amt für Kommunalaufsicht und Wahlen als zuständige Kommunalaufsichtsbehörde der Stadt Naumburg erließ am 11. Mai 2022 die entsprechenden Widerspruchsbescheide.

Das Bürgerbegehren stellte am 23. August 2021 folgende Frage: „Sind Sie dafür, dass der zwischen der Stadt Naumburg/Saale und der Saale-Unstrut-Schifffahrtsgesellschaft mbH einvernehmlich ausgehandelte Pachtvertrag abgeschlossen wird?“

Diese Fragestellung einschließlich Begründung erfüllt nicht die gesetzlichen Anforderungen des Kommunalverfassungsgesetzes an die hinreichende Bestimmtheit der Fragestellung. Die in einem Bürgerentscheid abstimmenden Bürgerinnen und Bürger müssen den Inhalt und die Tragweite ihrer Entscheidung genau erkennen können. Dies ist aber nicht der Fall, wenn sie über den Abschluss eines konkreten Vertrages entscheiden sollen, dessen Inhalt ihnen gar nicht bekannt ist.

Außerdem gab es auch noch keinen „einvernehmlich ausgehandelten Pachtvertrag“, wie die Fragestellung vorgibt. Vielmehr gab es offene Punkte, über die man sich im Detail noch hätte verständigen müssen.

Die Unterzeichnenden konnten somit die rechtlichen und finanziellen Folgen und die Tragweite ihrer Entscheidung nicht eindeutig erkennen.

Aus diesem Grund hat das Landratsamt Burgenlandkreis die Entscheidung des Gemeinderates der Stadt Naumburg (Saale) für rechtmäßig erachtet und hat die hiergegen gerichteten Widersprüche zurückgewiesen.

Quelle: Landratsamt Burgenlandkreis

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