Aufgrund der erheblichen negativen Auswirkungen der Entwicklung der Strom- und Gaspreise auf die Haushalts- und Liquiditätslage der Stadt Zeitz sowie aufgrund gestiegener Baupreise in laufenden Vorhaben, die derzeit noch nicht abgeschätzt werden können, verfügt Oberbürgermeister Christian Thieme ab sofort (10.08.2022) eine haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß § 27 Kommunalhaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KomHVO) für alle Aufwendungen des Ergebnishaushaltes und alle Auszahlungen des Finanzhaushaltes.


Zulässig sind dementsprechend nur Aufwendungen und Auszahlungen, die den Kriterien während der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 104 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) entsprechen. Dazu gehören Aufwendungen und Auszahlungen, die einer rechtlichen Verpflichtung unterliegen oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Für die Ausgabenansätze wird verfügt, dass keine neuen Investitions- und Investitionsfördermaßnahmen begonnen werden dürfen.


Anlass und Auswirkungen
Konkreter Anlass ist, dass die Stadtverwaltung die Strom- und Heizkosten, insbesondere für Kindergärten und Schulen, bis Ende des Jahres sicherstellen muss. Die Gaspreise steigen bis Ende des Jahres voraussichtlich so enorm, dass vorerst die Notbremse gezogen werden musste.


Für Bürgerinnen und Bürger hat die Haushaltssperre vorerst keine Auswirkungen. Bereits begonnene Baumaßnahmen, zum Beispiel an Schulen und Straßen, laufen weiter. Auch laufende Unterhaltungsverträge sind nicht beeinträchtigt. Lediglich neue Aufträge dürfen nur im Einzelfall und mit Genehmigung des Oberbürgermeisters ausgelöst werden.


Derzeit überprüft die Stadtverwaltung intensiv Einsparpotentiale und evaluiert diese kontinuierlich.

Quelle: Stadt Zeitz

Hide picture