In seiner Sitzung am 03. Februar 2022 wurde über den Antrag der Fraktionen Freie Wähler Zeitz und SPD/ Bündnis 90/Die Grünen, diskutiert und abgestimmt. Die Fraktionen führten als Begründung ins Feld, dass es durch nicht Beachten der Umweltschutzvorgaben beim Verbrennen von pflanzlichen Abfällen, immer zu überdurchschnittlichen Umweltbelastungen, mit Immissionsüberschreitungen, kommt. Dieses ist den umweltbewussten Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Zeitz nicht mehr zumutbar. Es bestehen für private Haushalte genügend alternative Möglichkeiten ihre pflanzlichen Abfälle zu entsorgen oder zu kompostieren. Diese gehen von der haushaltsnahen Ensorgung über die braune Tonne bis zur kostenlosen Anlieferung, fast die gesamte Woche, am Wertstoffhof der AWSAS AöR in der Fritz- Degelow-Straße in Zeitz.


Weiterhin hat auch die Europäische Kommission schon vor langer Zeit festgestellt, dass das Verbrennen von Gartenabfällen nicht mehr zeitgemäß ist. In Grünabfällen sind wichtige Wertstoffe enthalten, die der Umwelt bei einer fachgerechten Verwertung wieder zu Gute kommen. Es wurde bspw. nachgewiesen, dass 50kg Grünabfall beim Verbrennen fast ein Kilogramm Feinstaub sowie krebserregende Substanzen freisetzen (www.energieenvironnement.ch), bzw. in 6 Stunden produziert ein großes Gartenfeuer genausoviel Ruß und Rauchpartikel (Feinstaub) wie 250 Busse an einem Tag(Untersuchung des Stuttgarter Amtes für Umweltschutz).


Aber natürlich ging es auch um wiederholte Regelverstöße beim Verbrennen, Missbrauch durch das Verbrennen auch von anderen Abfällen sowie die Rauch- und Geruchsbelästigung wie zuletzt am Geschwister-Scholl-Gymnasium in Zeitz.


Ein zusätzlich, während der Sitzung eingebrachter Antrag, die ländlichen Ortsteile in den Beschluss einzubinden, wurde abgelehnt. Zwar wurde argumentiert, dass wir „eine“ Stadt sind und einheitliches Recht gelten solle. Aber auf der anderen Seite hatten sich die Ortschaftsräte nahezu einheitlich gegen den Beschluss ausgesprochen, so dass ein Verbrennungsverbot nur in der Kernstadt nicht nur als interessengerechter angesehen wurde, sondern auch die weniger dichte Besiedlung in den Ortschaften berücksichtigt.


Mit knapper Mehrheit von 13 zu 12 Stimmen und einigen Enthaltungen wurde insoweit beschlossen, Oberbürgermeister Christian Thieme zu beauftragen, beim Landrat des Burgenlandkreises die Beendigung der Ausnahmegenehmigung vom Verbrennungsverbot für das Kerngebiet der Stadt Zeitz zu erwirken


Ausgenommen vom Beschluss wurden die ländlichen Ortsteile Theißen, Nonnewitz, Luckenau, Zangenberg, Geußnitz, Würchwitz und Kayna, in denen das Verbrennen weiterhin erlaubt ist.

Quelle: Stadt Zeitz

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