Sicherheitshinweise zum Weißenfelser Stadtfest 2025

Vom 28. bis 31. August 2025 verwandelt sich die Weißenfelser Innenstadt in eine bunte Festmeile. Damit alle Besucherinnen und Besucher unbeschwerte Tage genießen können, gelten am Marktplatz, Stadtbalkon, Bootsverleih und historischen Marktbereich an den Badanlagen klare Sicherheitsregeln.

Waffen, Messer, pyrotechnische Artikel, Spraydosen, Glasbehältnisse sowie spitze oder sperrige Gegenstände sind auf dem gesamten Festgelände strikt verboten. Ebenso verboten ist das Mitführen von ätzenden, brennbaren, leicht entzündlichen oder färbenden Substanzen. Besitz und Konsum von Drogen – auch Cannabis – sind nicht gestattet. Das Bundesjugendschutzgesetz findet uneingeschränkt Anwendung.

Personen, die Kleidung oder Symbole mit extremistischen, fremdenfeindlichen, antisemitischen oder menschenverachtenden Botschaften tragen, werden des Festgeländes verwiesen. Gleiches gilt für das Tragen von „Colours“ oder Insignien bekannter Rockergruppierungen. Zuwiderhandlungen führen zum Platzverweis und können strafrechtlich verfolgt werden.

Da Besucherinnen und Besucher vor Ort aus einem breiten kulinarischen Angebot wählen, ist das Mitbringen eigener Speisen und Getränke nicht erlaubt. Ausnahmen gelten lediglich für Wasser in PET-Flaschen bis 0,5 Liter; Kinder dürfen zusätzlich Tetrapacks bis 0,5 Liter mitführen.

Grundsätzlich dürfen weder Haustiere noch Fahrräder auf das Festgelände, ausgenommen ist der historische Markt an den Badanlagen: Dort sind Hunde erlaubt, müssen aber an der Leine geführt werden. Für gefährliche Hunde gilt Maulkorbpflicht. Waffen, Messer und waffenähnliche Gegenstände sind auch hier verboten. Erlaubt sind lediglich stumpfe Requisiten, die Teil eines historischen Kostüms sind. Historische Schusswaffen wie Armbrüste bleiben generell untersagt.

Besondere Jugendschutzregelungen gelten ab 22 Uhr an allen Festtagen (Do–So): Jugendliche unter 18 Jahren dürfen das Gelände ab dieser Uhrzeit nur in Begleitung der Eltern betreten. Einlass ohne Eltern ist nur mit schriftlicher Vollmacht, Kopie des elterlichen Ausweises und einer erziehungsbeauftragten volljährigen Begleitperson möglich, die maximal eine minderjährige Person betreuen darf. Ist die Begleitperson alkoholisiert, wird der Zutritt verwehrt.

Der Zugang zum Fest ist nur mit gültigem Ticket oder Eintrittsbändchen gestattet. Das Bändchen ist am Handgelenk sichtbar zu tragen. Zum Schutz der Gesundheit wird das Tragen von Gehörschutz, besonders für Kinder, empfohlen (Ohrstöpsel oder Kapselgehörschutz).

Rechtsgrundlage aller Bestimmungen ist die Hausordnung des Weißenfelser Stadtfestes, gültig vom 28. bis 31. August 2025. Sie umfasst Marktplatz, Stadtbalkon, Bootsverleih sowie Badanlagen. Die Hausordnung ist an allen Eingängen einsehbar und online unter weissenfels-erlebnis.de verfügbar.

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