Der Weißenfelser Stadtjäger Armin Deubel weist Bürgerinnen und Bürger darauf hin, dass Hunde vom 1. März bis 15. Juli 2022 laut Landeswaldgesetz an der Leine geführt werden müssen. „Das weibliche Rehwild ist zurzeit hochtragend. Die Flucht vor einem Hund oder vor Unruhe in ihrem Revier birgt große Gefahr für sie und das in ihr heranwachsende Kitz. Im schlimmsten Fall kann die Fruchtblase platzen“, sagt Armin Deubel.

Einen Jagdtrieb hätten alle Hunde. Je nach Rasse sei dieser zwar unterschiedlich ausgeprägt „aber jagen ist für Hunde – auch wenn sie noch so klein sind – die natürlichste Sache der Welt“, sagt Armin Deubel. Daraus würden sich unterschiedliche Gefahrenmomente ergeben, die dem Stadtjäger zufolge leider jedes Jahr zu Verletzungen bei Wildtieren führen. „Kein schöner Anblick für uns alle.“

Das Anleinen der Hunde ist dabei keine Ermessenssache, sondern Pflicht. „Bei unkontrolliert, frei umherlaufenden Hunden ist der Tatbestand der Jagdwilderei gegeben. Kommt es zur Anzeige, erwartet den Hundebesitzer eine empfindliche Ordnungsstrafe“, sagt Armin Deubel.

Auch auf einen weiteren Aspekt mach der Stadtjäger aufmerksam. So stellt er zusammen mit seinen Berufsgenossen und Landwirten seit einigen Jahren eine Zunahme des Wildschweinbestandes fest. Immer häufiger tauchen die Tiere auch in Ortsnähe, zum Beispiel bei Gartenanlagen oder an Bahndämmen, auf. „Wer seinen Hund ohne Leine laufen lässt, riskiert einen Angriff. Hund und Mensch können in diesem Fall schwer verletzt werden.“ Unabhängig davon sei er in den vergangenen Wochen widerholt zu Einsätzen gerufen worden, bei denen erkrankte Waschbären eingefangen werden mussten. Die Tiere zeigten Symptome der Staupe, waren apathisch und orientierungslos. Diese Krankheit stellt auch eine Gefahr für ungeimpfte Hunde dar. Für sie verläuft die Krankheit oft tödlich.  

Quelle: Stadt Weißenfels

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