Das Umweltamt des Burgenlandkreises informiert, dass es ab dem 01. März 2023 in Teilen des Burgenlandkreises wieder erlaubt ist, pflanzliche Gartenabfälle auf dem eigenen Grundstück zu verbrennen. Dabei sind sowohl die Verbrennungsverordnung des Burgenlandkreises als auch der Brandschutz und die Wetterlage zu beachten. Dennoch bittet das Umweltamt die Bürgerinnen und Bürger dringend darum, auf die Verbrennung zu verzichten und diese Abfälle stattdessen auf dem eigenen Grundstück z. B. durch Kompostierung zu verwerten oder in den 18 lokalen Annahmestellen abzugeben. Somit werden nicht nur Rauch, Qualm und Brandgeruch vermieden, sondern es kann auch ein Beitrag dazu geleistet werden, die Luftqualität zu verbessern. Außerdem werden die abgegebenen pflanzlichen Gartenabfälle sowohl zu qualitativ hochwertigem Kompost weiterverarbeitet als auch im Kompostwerk Weißenfels zur Erzeugung von Strom und Wärme genutzt.

Folgende Annahmestellen der Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd – AöR (AW SAS – AöR) bzw. ihrer Partner stehen zur Verfügung:

  • ·                    die Wertstoffhöfe in Naumburg, Weißenfels und Zeitz (ganzjährig),
  • ·                    das Kompostwerk Weißenfels und der Kompostplatz Nißma (ganzjährig),
  • ·                    13 saisonale Annahmestellen in Freyburg, Bad Kösen, Eckartsberga, Hohenmölsen, Karsdorf, Kleinhelmsdorf, Kulkwitz, Laucha an der Unstrut, Lützen, Punkewitz, Roßleben, Saubach und Teuchern für Grün- und Astschnitt.

Für private Anlieferer aus dem Burgenlandkreis ist die Abgabe einer Menge von maximal 1 m3 pro Anlieferung gebührenfrei. Darüber hinaus gehende Mengen sowie Grün- und Astschnitt von Gewerbebetrieben sind gebührenpflichtig und können nur im Kompostwerk Weißenfels, auf dem Kompostplatz Nißma oder auf dem Grün- und Astschnittplatz in Freyburg (Unstrut) abgegeben werden. Annahmebedingungen sowie Informationen zur Erreichbarkeit der Annahmestellen sind im aktuellen Abfallratgeber sowie auf www.awsas.de  nachzulesen.

Überdies wird durch die AW SAS – AöR die Möglichkeit geboten, Grün- und Astschnitt im 14-täglichen Rhythmus über die Biotonne oder Zusatzbiotonne im Holsystem entsorgen zu lassen. Allen Interessierten bietet die Übersicht „Entsorgungs- und Verwertungsweg von Grün- und Astschnitt“ auf www.awsas.de  (Rubrik Abfallentsorgung, Entsorgungs- und Verwertungswege) wissenswerte Informationen zur Weiterverarbeitung der Gartenabfälle im Burgenlandkreis.

Die pflanzlichen Gartenabfälle dürfen jeweils montags bis freitags von 9.00 bis 18.00 Uhr und samstags von 9.00 bis 12.00 Uhr verbrannt werden. Eine Verbrennung an Sonntagen sowie an gesetzlichen Feiertagen ist dagegen nicht zulässig. Mitarbeitende des Umweltamtes des Burgenlandkreises werden die Einhaltung der Vorschriften durch Kontrollen vor Ort überwachen. Festgestellte Verstöße gegen die Anforderungen kann die Behörde als Ordnungswidrigkeiten ahnden.

Wer dennoch verbrennt, sollte die Gartenabfälle grundsätzlich vorher komplett umschichten, um kleinere Tiere wie z.B. Igel, Mäuse, Vögel und Insekten, die die Haufwerke häufig als Unterschlupf nutzen, zu vertreiben. Ein bloßes Rütteln am Haufen reicht dagegen nicht aus, da sich die Kleintiere eher völlig ruhig verhalten, statt zu flüchten.

Die Verbrennungsverordnung des Burgenlandkreises, eine interaktive Übersichtskarte, wo verbrennen erlaubt ist, und weitergehende Informationen zu den Standorten aller Grün- und Astschnitt-Annahmestellen können über die Homepage des Burgenlandkreises unter: https://www.burgenlandkreis.de/de/abfallbeseitigung.html abgerufen werden. Für Anfragen, Hinweise und Beschwerden kann via Smartphone die mobile Internetseite http://umweltradar.blk.de genutzt werden. Aber auch der direkte Kontakt zum Umweltamt unter der E-Mail-Adresse umweltamt@blk.de oder der Telefonnummer 03443 / 372 241 ist möglich.

Quelle: Landratsamt Burgenlandkreis

Hide picture