Bis 30. April Projektideen
einreichen und bis zu 50 Prozent Förderung für Erhalt und Entwicklung
zentraler Stadtbereiche erhalten


Die Stadt Zeitz hat als Instrument zur privat-öffentlichen Kooperation einen Verfügungsfonds
eingerichtet. Ziel dieses Instruments ist es, privates Engagement und private Finanzressourcen für den
Erhalt und die Entwicklung zentraler Stadtbereiche zu aktivieren, Kooperationen zwischen
unterschiedlichen Akteuren in Stadtzentren zu stärken bzw. herbeizuführen, die Selbstorganisation
privater Kooperationspartner zu stärken, finanzielle Mittel flexibel und lokal angepasst einsetzen zu
können und Projekte zur Belebung des innerstädtischen Quartiers flexibel umzusetzen.


Die Stadt Zeitz verfolgt mit dem Verfügungsfonds das Ziel durch gemeinsame Anstrengungen von
öffentlicher Hand, Immobilieneigentümern, Gewerbetreibenden, Vereinen und der Bürgerschaft den
baulichen und funktionalen Strukturwandel der Stadtmitte von Zeitz voranzubringen. Diese Aktivitäten
sollen mit dem Instrument des Verfügungsfonds und als Ausdruck der gemeinsamen Verantwortung
unterstützt werden.


Der Verfügungsfonds ist ein Projektfonds, der aus maximal 50% Fördermitteln und mindestens 50%
aus Eigenmitteln des Antragstellers finanziert wird. Gefördert werden kleinere Anschaffungen oder
bauliche Aktivitäten (investive Maßnahmen), aber auch Konzepte, Studien, Öffentlichkeitsarbeit oder
Vernetzungs- und Vermarktungskampagnen (nicht investive Maßnahmen) auf Basis eines
Beteiligungsprozesses im Innenstadtbereich.


Die Stadt Zeitz ruft deshalb dazu auf, Projektideen für das in der Karte dargestellte Fördergebiet, mit
Hilfe des Antragsformulars, welches unter dem Link https://www.zeitz.de/verfuegungsfonds zu finden
ist, einzureichen.


Die inhaltliche Ausrichtung sollte dabei unter den Gesichtspunkten Begrünung, Klimaschutz,
Gestaltung und Belebung des öffentlichen Raumes sowie kulturelle Ideen, erfolgen. Die eingereichten
Projektideen müssen sich zudem auf folgende Schwerpunkte fokussieren:


– Nachhaltigkeit muss gegeben sein
– Folgekosten bzw. Übernahme von Folgekosten und -arbeiten müssen nicht nachgewiesen werden
– Einbindung möglichst vieler Bürgerinnen und Bürger
– Eigeninitiative
– Verbesserung der Aufenthaltsqualität
– Imageverbesserung
– Belebung des Fördergebietes


Die Gesamtprojektkosten dürfen bei einer 50%-Förderung nicht über 10.000 € liegen. Der maximale
Förderbetrag ist auf 5.000 € begrenzt. Sofern die 10.000 € Gesamtkosten überschritten werden, muss
der zu erbringende Eigenanteil über 50% liegen.


Die Entscheidung, welche Maßnahmen aus dem Verfügungsfonds in welcher Höhe finanziert werden,
ist einem lokalen Gremium vorbehalten. Das Entscheidungsgremium setzt sich dabei aus lokalen
Akteuren, Politik und Verwaltung zusammen.


Bei weiteren Fragen zum Verfügungsfond, der Antragsstellung und den Kriterien zur Förderfähigkeit
können Sie Ihre Fragen und Anliegen per Mail an folgende Adresse senden: verfuegungsfonds@stadt-
zeitz.de

Quelle: Stadt Zeitz

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