Das Veterinäramt des Burgenlandkreises hat mit dem Erlass der Allgemeinverfügung Nr. 4/2023 am 21. März 2023 die verordnete Stallpflicht für Geflügel aufgehoben. Aktuell liegen keine neuen Befunde im Gebiet der Aufstallungspflicht vor. Die notwendigen tierseuchenrechtlich durchzuführenden Untersuchungen im Tierpark Bad Kösen sind abgeschlossen.

Außerdem rechtfertigen die rückläufigen Virusnachweise bei Wildvögeln in den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen die Aufhebung der mit der Allgemeinverfügung Nr. 2/2023 angeordneten Maßnahmen.

Die Allgemeinverfügung finden Sie auf der Internetseite des Burgenlandkreises unter https://www.burgenlandkreis.de/de/amtliche-bekanntmachungen/amtliche-bekanntmachung-aufhebung-vogelgrippe.html

Quelle: Landratsamt Burgenlandkreis

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