Die Vorbereitungen zur Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters der Stadt Zeitz, welche am Sonntag, den 5. März in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr stattfindet, laufen auf Hochtouren. Sollte sich keiner der aufgestellten Kandidatinnen und Kandidaten im ersten Wahlgang mit mehr als 50 Prozent der Wahlstimmen durchsetzen, findet am Sonntag, den 26. März, ebenfalls in der Zeit zwischen 08.00 Uhr und 18.00 Uhr, die Stichwahl statt.


In Zeitz gibt es ca. 23.600 Wahlberechtigte. Wahlberechtigt ist jeder, der am 05. März 2023 mindesten 16 Jahre alt ist, Deutscher Staatsbürger oder Bürger eines EU-Staates ist und mindestens drei Monate vor der Wahl mit seinem Hauptwohnsitz in Zeitz gemeldet ist. Damit alle Wahlberechtigten ihrem Recht zur Abstimmung nachkommen können, werden am Wahltag 25 Wahllokale im gesamten Stadtgebiet öffnen.


Damit die Wahlen reibungslos ablaufen, braucht es jede Menge engagierter Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die nicht nur den korrekten Ablauf gewährleisten, sondern mit ihrem ehrenamtlichen Engagement dafür sorgen, dass die abgegebenen Stimmen schnell und sicher ausgezählt und an das Wahlbüro übermittelt werden. Wer die Wahlen in der Stadt Zeitz unterstützen möchte, wird deshalb gebeten, sich unter wahl@stadt-zeitz.de beim Wahlbüro melden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlbüros melden sich dann umgehend bei allen Interessenten um alles Weitere zu besprechen. Um zum Wahlhelfer berufen zu werden, muss man wahlberechtigt und mindestens 16 Jahre alt sein.


Alle Wahlberechtigten sollten bis spätestens 12. Februar eine Wahlbenachrichtigung erhalten. Sollte dies nicht der Fall sein, dann bittet das Wahlbüro darum, dass Sie sich unter wahl@stadtzeitz.de melden, so dass der Sachverhalt schnellstmöglich geklärt werden kann. Wer seine Stimme am Tag der Wahl abgeben möchte, aber verhindert ist, kann seine Stimmrecht auch per Briefwahl wahrnehmen. Die Briefwahlunterlagen können Sie mit Wahlbenachrichtigung beantragen. Hierfür müssen Sie die Rückseite des Schreibens ausgefüllt an das Wahlbüro übersenden oder im Rathaus der Stadt Zeitz abgeben.


Ab dem 13. Februar werden die Briefwahlunterlagen versendet. Sie können diese dann auch im Briefwahllokal abholen oder dort direkt ausfüllen. Das Briefwahllokal hat vom 13. Februar bis zum 3. März immer montags von 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr, dienstags von 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr, donnerstags von 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr sowie freitags von 09:00 – 12:00 Uhr geöffnet und befindet sich im Gewandhaus, Altmarkt 16 in Zeitz.

Quelle: Stadt Zeitz

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