Privathaushalte aus Sachsen-Anhalt, die nicht leitungsgebundene
Energieträger wie Heizöl, Kohle oder Holzpellets nutzen und 2022 von
besonders starken Preissteigerungen betroffen waren, können ab 4. Mai die
entsprechende Härtefallhilfe des Bundes beantragen. Die Antragsplattform ist
dann über den Kurzlink https://lsaurl.de/Härtefallhilfe zu erreichen.


Bereits jetzt steht unter https://driveport.de/brennstoffhilfe-rechner/ ein Online-
Rechner zur Verfügung, über den sich vorab unverbindlich prüfen lässt, ob ein
Hilfeanspruch besteht. Bearbeitung und Bewilligung der Anträge erfolgen über
die Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Für Sachsen-Anhalt stehen 48 Millionen
Euro zur Verfügung; die Antragstellung ist bis zum 20. Oktober 2023 möglich.


Dazu sagte Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann: „Alle rechtlichen
und technischen Hürden sind genommen. Dies hat nach dem Beschluss des
Bundestages vom Dezember 2022 gerade aus Sicht der Betroffenen viel Zeit
in Anspruch genommen. Umso wichtiger ist es, dass in Kürze auch jene
Haushalte entlastet werden können, die im vergangenen Jahr von enormen
Kostensteigerungen bei Heizöl, Pellets oder Flüssiggas betroffen waren. Auch
wenn es länger gedauert hat als gewünscht, senden Bund und Länder damit
doch das wichtige Signal, dass Haushalte auch in diesen Härtefällen nicht
allein gelassen werden.“


Antragsberechtigt sind Privathaushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets,
Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz oder Kohle/Koks heizen.
Voraussetzung für die Härtefallhilfe ist, dass der gezahlte Preis für diese
Energieträger beim Kauf zwischen 1. Januar und 1. Dezember 2022
(Lieferdatum) mehr als doppelt so hoch war wie der Durchschnittspreis 2021.
In diesem Fall erhält man 80 Prozent des Betrags, der über den doppelten
Kosten liegt, sofern er mindestens 100 Euro beträgt; maximal werden 2.000 Euro ausgezahlt.


Die Durchschnittspreise für 2021 („Referenzpreise“) wurden gemeinsam von Bund und Ländern
für ganz Deutschland ermittelt. Sie betragen (inklusive Umsatzsteuer und ggf. CO2-Abgabe) für:


• Heizöl: 0,71 Euro je Liter,
• Flüssiggas: 0,57 Euro je Liter,
• Holzpellets: 0,24 Euro je Kilogramm,
• Holzhackschnitzel: 0,11 Euro je Kilogramm,
• Holzbriketts: 0,28 Euro je Kilogramm,
• Scheitholz: 85 Euro je Raummeter,
• Kohle/Koks: 0,36 Euro je Kilogramm.


Rechenbeispiel:
Ein Haushalt bezieht 3.000 Liter Heizöl. Zwischen dem 1. Januar und dem 1. Dezember 2022
hat er dafür einen Preis von 1,60 Euro je Liter, also 4.800 Euro gezahlt. Die Kosten haben sich
im Vergleich zu 2021 (Referenzpreis: 0,71 Euro je Liter) somit mehr als verdoppelt. Dadurch
ergibt sich eine Förderhöhe von 432 Euro; dies entspricht 80 Prozent der Kosten, die über dem
doppelten Referenzpreis liegen.
Berechnung: Entlastung = 0,8 x (Rechnungsbetrag 2022 – (2 x Referenzpreis x Bestellmenge));
im konkreten Fall also: 0,8 x (4.800 Euro – (2 x 0,71 Euro/Liter x 3.000 Euro)) = 432 Euro.


Betreiber von Feuerstätten (Heizungen) können als „Direktantragstellende“ die Hilfen direkt
beantragen. Für Mieter, deren Wohnung mit den genannten Energieträgern beheizt wird, ist der
Vermieter als „Zentralantragstellender“ antragsberechtigt und muss die erhaltene Härtefallhilfe
an seine Mieter weitergeben. Gleiches gilt, wenn Feuerstätten zentral durch eine
Wohnungseigentumsgemeinschaft betrieben werden. Bereits im Vorfeld können Unternehmen
als „Zentralantragsstellende“ durch Einrichtung eines Servicekontos ihre Firmenakte
beantragen: https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/AFM_FiAkte.
Dies ist notwendig, um eine Identifikation für die Antragsstellung zu ermöglichen und vereinfacht
die Antragsstellung für unterschiedliche Wohngebäude.


Im Antragsverfahren sind im Regelfall nur wenige Nachweise vorzulegen, wie Rechnungen,
Zahlungsnachweise (etwa durch Kontoauszug), der Feuerstättenbescheid und ein
Identitätsnachweis (etwa durch Personalausweis). Für das Verfahren zu Antragstellung und
Auszahlung beteiligt sich Sachsen-Anhalt an einer gemeinsamen IT-Lösung von 13
Bundesländern unter Federführung der Freien und Hansestadt Hamburg.


Weitere Informationen finden sich unter www.mwu.sachsen-anhalt.de/energie/haertefallhilfen.

Quelle: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt

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