Im Zusammenhang mit dem Pflichtumtausch der alten Papier- in die neuen Kartenführerscheine traten zuletzt vermehrt Unsicherheiten bei den Bürgerinnen und Bürgern auf. Das betraf insbesondere jene Anträge, die per Post gestellt wurden. Das Straßenverkehrsamt informiert daher nochmals über die zwei Möglichkeiten:

  1. Mit den erforderlichen Antragsunterlagen wird der bisherige Papierführerschein im Original eingereicht. Nachdem die Mitarbeiter des Straßenverkehrsamts alle notwendigen Daten übernommen haben, wird der Originalführerschein zeitlich befristet und innerhalb von drei bis vier Werktagen zurückgesendet. Sobald die Bundesdruckerei den neuen Führerschein hergestellt hat, sendet sie ihn direkt zum Führerscheininhaber. Das ist mit Mehrkosten in Höhe von 5,10 Euro verbunden. Sie kommen zu den regulären Bearbeitungskosten hinzu, über die per Gebührenbescheid informiert wird.
  2. Mit den erforderlichen Antragsunterlagen wird der bisherige Papierführerschein als Kopie eingereicht. Nachdem auch hier die Daten übernommen wurden, erhält der Führerscheininhaber ein Schreiben vom Straßenverkehrsamt. Es beinhaltet neben dem Gebührenbescheid einen Link zur Internetseite des Burgenlandkreises. Dort ist ersichtlich, wann der neue Führerschein im Straßenverkehrsamt abgeholt werden kann (in der Regel nach vier bis sechs Wochen).  In der Führerscheinstelle Naumburg ist das während der Sprechzeiten ohne Termin, in den Außenstellen Weißenfels und Zeitz mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Dazu muss der Originalführerschein mitgebracht werden.

Wichtig: Eine Antragstellung auf dem Postweg bedeutet nicht automatisch, dass der neue Führerschein auch per Post zugestellt wird. Nur wer ein Original einreicht, kann den neuen Führerschein im Kartenformat per Post erhalten. Da enorm viele Anträge bearbeitet werden müssen, kann nicht gesondert über den individuellen Abholzeitpunkt informiert werden. Weitere Informationen zum Pflichtumtausch sowie die Antragsunterlagen gibt es auf der Internetseite des Burgenlandkreises unter Umtausch, Erteilung, Verlängerung (burgenlandkreis.de).

Quelle: Landratsamt Burgenlandkreis

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