Die beiden neuen, öffentlichen Grillplätze im Neustadtpark und an der Brückenmühle können ab sofort genutzt werden. Pünktlich vor dem sonnigen Wochenende hat das Team der Stadtwirtschaft bis zum 17. August 2023 feuerfeste Aschebehälter aufgestellt und Hinweisschilder installiert. Somit steht dem gemeinsamen Grillen mit Familie und Freunden auch im öffentlichen Raum nichts mehr entgegen.

Der Grillplatz im Neustadtpark befindet sich auf der Splittfläche vor dem Spielplatz (Spinne) nahe der Ballsportarena. Zum Grillen können vor Ort auch die vier gepflasterten Flächen entlang des dortigen Weges (in Richtung Wellenrampe) genutzt werden. Der Grillplatz in der Markwerbener Straße befindet sich neben der Brückenmühle (Stichweg gegenüber Markwerbener Straße 21).

Auf den öffentlichen Grillplätzen ist ein gewisses Maß an Kontrolle gewährleistet. Schäden an Stadtgrün und Vermüllung kann vorgebeugt werden.

Der Weißenfelser Stadtrat hatte Anfang des Jahres 2023 beschlossen, im Neustadtpark und in der Markwerbener Straße öffentliche Grillplätze auszuweisen. Laut der aktuellen Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Weißenfels, die Ende 2022 erlassen wurde, ist das Grillen auf Straßen und in öffentlichen Anlagen verboten. Ausgenommen ist das Grillen auf ausgewiesenen Grillplätzen und zu öffentlichen Veranstaltungen.

Fotos:

-Frank Reimer (l.) und Daniel Schäl von der Weißenfelser Stadtwirtschaft installieren das Hinweisschild am Grillplatz an der Brückenmühle.

Bild/Quelle: Katharina Vokoun/ Stadt Weißenfels

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