Das Straßenverkehrsamt des Burgenlandkreises informiert alle Führerscheininhaberinnen und -inhaber der Jahrgänge 1953-1958 darüber, dass die Umtauschfrist zum 19. Juli 2022 ausgelaufen ist. Für die Jahrgänge 1959-1964 ist die Umtauschfrist zum 19. Januar 2023 ausgelaufen. Wenn bei einer Verkehrskontrolle kein neuer Führerschein vorgezeigt werden kann, droht ein Ordnungswidrigkeitsverfahren.

Ebenso möchte das Straßenverkehrsamt alle Führerscheinbesitzer der Geburtenjahrgänge 1965 bis 1970 daran erinnern, dass diese auch getauscht werden müssen. Hierfür läuft die Umtauschfrist zum 19. Januar 2024 aus.

Um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden, bitten wir die Personen der betroffenen Jahrgänge, umgehend zu handeln und ihren Führerschein so schnell wie möglich umzutauschen. In der Vergangenheit gab es gegen Ende des Jahres einen Ansturm von Anträgen, der zu erheblichen Verzögerungen bei der Bearbeitung führte. Ein fristgerechter Umtausch des Führerscheines könnte dann gegebenenfalls nicht mehr gewährleistet werden.

Das Einreichen eines Antrages beim Straßenverkehrsamt des Burgenlandkreises ist einfacher geworden. Mit dem neuen Verfahren ist es nicht mehr nötig, persönlich zu erscheinen. Stattdessen können alle erforderlichen Dokumente per Post eingereicht werden. Um diesen Service in Anspruch zu nehmen, schicken Sie einfach eine Kopie Ihres Führerscheines oder das Original zusammen mit den entsprechenden Unterlagen an die Schönburger Straße 41 in 06618 Naumburg (Saale).

Das gilt es zu beachten:

Bitte beachten Sie, dass Sie nur bei Einsendung des Originals den neuen Führerschein per Post zugesandt bekommen. Bei Einsendung des alten Führerscheins in Kopie ist der neue Führerschein persönlich bei einer der Zweigniederlassungen der Führerscheinstelle abzuholen. Eine detaillierte Beschreibung des Umtauschverfahrens, der Antragsunterlagen und der erforderlichen Dokumente finden Sie auf der Website des Burgenlandkreises unter Umtausch, Ausstellung, Erneuerung (www.burgenlandkreis.de/de/fuehrerscheinumtausch.html).

Quelle: Landratsamt Burgenlandkreis

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