Am Sonntag, den 9. Juni 2024, erwartet uns ein politisches Großereignis. An diesem Tag finden in Sachsen-Anhalt die Kommunalwahlen statt, wobei in Naumburg (Saale) neben dem Kreistag, Gemeinderat und zehn Ortschaftsräten auch die Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland gewählt werden.

Um diesen Superwahlsonntag bewältigen zu können, ist die Stadtverwaltung auf eine Vielzahl von ehrenamtlichen Wahlhelfenden angewiesen. Sie bilden den Grundstein der Selbstorganisation der Wahl durch das Volk und sind daher der wichtigste Träger des Wahlverfahrens. Die Mitarbeit in einem Wahlvorstand ist Ausdruck demokratischer Grundhaltung und staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins.
Im Stadtgebiet von Naumburg (Saale) und den dazugehörigen Ortsteilen müssen 34 Wahllokale sowie fünf Briefwahlvorstände mit Wahlvorständen besetzt werden. Wahlhelfer/in kann werden, wer am 09.06.2024 selbst wahlberechtigt ist, also das 16. Lebensjahr vollendet hat, die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzt und am Tag der Wahl seit mindestens drei Monaten in Naumburg (Saale) wohnt. Vorkenntnisse sind nicht zwingend erforderlich. Alle, die zum ersten Mal als Wahlhelfende tätig sind, haben die Möglichkeit an einer Wahlhelferschulung teilzunehmen. Jeder Wahlhelfende erhält als Entschädigungsaufwand ein sogenanntes Erfrischungsgeld in Höhe von 60,00 €, Wahlvorstehende in Höhe von 70,00 €.

Alle Informationen zur Anmeldung erhält man unter der Telefonnummer 03445 / 273 155, per E-Mail unter wahlen@naumburg-stadt.de sowie auf der Website der Stadt Naumburg (Saale) unter https://www.naumburg.de/de/wahlhelfende.html. Auf der städtischen Webseite ist auch die entsprechende Bereitschaftserklärung hinterlegt.

Quelle: Stadt Naumburg

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