Aufruf zur Bewerbung bis zum 31. März 2023

Die Wahlen der Schöffen und Jugendschöffen finden im Jahr 2023 statt. Schöffen wirken bei Strafverfahren als ehrenamtliche Richter mit. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bis zum 31. März 2023 bei der Stadt Weißenfels für das Amt bewerben. Die fünfjährige Amtsperiode beginnt am 1. Januar 2024. Die Berufung der Schöffen erfolgt durch einen Schöffenwahlausschuss. Die Stadt Weißenfels reicht hierfür eine vom Stadtrat beschlossene Vorschlagsliste mit Kandidatinnen und Kandidaten ein. Bewerbungen können beim Rechtsamt der Stadt Weißenfels eingereicht werden (Markt 1, 06667 Weißenfels). Eine Bewerbung per E-Mail ist mit dem Betreff „Bewerbung als Schöffe“ unter der Adresse rechtsamt@weissenfels.de ebenfalls möglich. Vordrucke für die Bewerbung sind auf der städtischen Internetseite www.weissenfels.de im Abschnitt „Aktuelles“ zu finden.

Für die Bewerbung wird keine juristische Ausbildung benötigt. Auch juristische Vorkenntnisse sind nicht Voraussetzung. „Deine Meinung ist wichtig. Dein gesunder Menschenverstand wird gesucht. Dein Gerechtigkeitsempfinden ist gewünscht“, schreibt der Bundesverband der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter auf seiner für die Schöffenwahl eingerichteten Internetseite www.schoeffenwahl2023.de über wichtige Kriterien für das Amt.

Allgemeine Angaben zur Person (Name, Vorname, Geburtsname, Staatsangehörigkeit, Geburtsort, Geburtsdatum, Beruf, Anschrift) sind notwendiger Bestandteil des Bewerbungsschreibens. Bewerberinnen und Bewerber benötigen die deutsche Staatsbürgerschaft. Sie müssen mit Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2024 mindestens 25 Jahre und dürfen höchstens 70 Jahre alt sein. Es ist zu erklären, dass keine einschlägigen Vorstrafen oder Ermittlungsverfahren vorliegen, keine Tätigkeit als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR erfolgte und kein Vermögensverfall besteht. Die deutsche Sprache muss ausreichend beherrscht werden. Jugendschöffen richten über Menschen zwischen 14 und 21 Jahren. Für dieses Amt sind Erfahrungen in der Jugenderziehung von Vorteil.

Die von der Stadt Weißenfels erstellte Vorschlagsliste für die Schöffenwahl richtet sich nach der Bevölkerungszahl der Saalestadt. Die Liste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen, um bei der Strafrechtspflege die Mitwirkung eines repräsentativen Bevölkerungsquerschnittes zu sichern.

Quelle: Stadt Weißenfels

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