Da die Amtszeit der im Jahr 2018 gewählten Schöffen mit Ablauf des Jahres 2023 endet, müssen für die neue Amtsperiode vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 neue Schöffen für das Amtsgericht Naumburg sowie für die Strafkammern des Landgerichts Halle gewählt werden.

Die erforderliche Anzahl der Haupt- und Hilfsschöffen wird im Hinblick auf die Einwohnerzahl der Städte und Gemeinden im Amtsgerichtsbezirks bestimmt. Für die Stadt Naumburg sind mindestens 30 Personen zu benennen. Das Ehrenamt als Schöffe kann nur ausüben, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Bewerben können sich Personen, die mit Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr vollendet haben, nicht älter als 69 Jahre sind und in der Gemeinde ihren Wohnsitz haben.

Bewerbungen für das Schöffenamt sind bei der Stadtverwaltung Naumburg, Sachgebiet Recht einzureichen. Das Bewerbungsformular ist auf der Webseite der Stadt unter https://www.naumburg.de/de/schoeffenwahl.html zu finden. Meldeschluss ist der 31.03.2023.

Für Fragen zum Schöffenamt steht Frau Ludwig telefonisch unter 03445 / 273 145 zur Verfügung.

Quelle: Stadt Naumburg

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