Über 300 Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister gibt es in Deutschland und gewählt werden diese von den Bürgerinnen und Bürgern der jeweiligen Stadt für eine Amtszeit. In Zeitz wird diese durch § 61 Abs. 1 Satz 2 KVG LSA auf 7 Jahre festgesetzt und demzufolge endet am 30. April 2023 die Amtszeit des derzeitigen Oberbürgermeisters, welcher seit 01.05.2016 im Amt ist. Deshalb wurde die Stelle der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters neu ausgeschrieben.


Die Wahl zur Oberbürgermeisterin / zum Oberbürgermeister erfolgt nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl. Wählbar zur Oberbürgermeisterin / zum Oberbürgermeister sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die Oberbürgermeisterin / der Oberbürgermeister muss am Wahltag das 21. Lebensjahr vollendet, darf aber noch nicht die Altersgrenze nach § 39 Abs. 1 Satz 1 des Landesbeamtengesetzes erreicht haben.


Die Bewerber müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintreten, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind darüber hinaus auch nicht wählbar, wenn ein derartiger Ausschluss oder Verlust nach den Rechtsvorschriften des Staates besteht, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen.


Aussagefähige Bewerbungen sind innerhalb der Einreichungsfrist schriftlich unter dem Kennwort „Wahl zur Oberbürgermeisterin / zum Oberbürgermeister” an folgende Anschrift zu richten: Stadt Zeitz, Stadtwahlleiterin, Altmarkt 1, 06712 Zeitz. Die Einreichungsfrist beginnt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung dieser Stellenausschreibung und endet am 06. Februar 2023 um 18.00 Uhr. Die Bewerbungsunterlagen müssen zwingend in der oben genannten Frist bei der Stadtwahlleiterin eingegangen sein. Die Unterlagen können auch persönlich bei der Wahlleiterin bzw. im Wahlbüro abgegeben werden.


Die vollständige Stellenausschreibung ist unter https://www.zeitz.de/Rathaus-und- Service/Aktuelles/Bekanntmachungen/ zu finden. Die Wahl zur Oberbürgermeisterin / zum Oberbürgermeister der Stadt Zeitz findet am Sonntag, den 05. März 2023 in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr statt. Fällt auf keine(n) der Bewerberinnen / Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet zwischen den beiden Bewerberinnen / Bewerbern mit den meisten Stimmen eine Stichwahl statt. Sollte diese notwendig werden, so wird sie am Sonntag, den 26. März 2023 in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr durchgeführt.

Quelle: Stadt Zeitz

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